Kommunikation Werbung
Schutz vor Werbeanrufen reicht nicht - oder: der entmündigte Bürger
17/07/2009 13:36 Abgelegt in:Kolumne | Denkanstöße
Schluss mit schlampigen Gesetzen
Meine Frau hat Ohren. Als ich sie zum ersten Mal gesehen habe, habe ich sie einfach angesprochen. Eine Erlaubnis dazu hatte ich nicht. Daraus ist eine wunderbare Beziehung entstanden. Wären die Ohren ein Telefon und ich hätte sie angerufen, hätte ich mich strafbar gemacht. Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung sind nämlich verboten. Selbst wenn sie mir ihre Telefonnummer freiwillig gegeben hätte, dürfte ich das nicht als Einwilligung interpretieren. So steht es im Gesetz. Lesen Sie mehr...
Meine Frau hat Ohren. Als ich sie zum ersten Mal gesehen habe, habe ich sie einfach angesprochen. Eine Erlaubnis dazu hatte ich nicht. Daraus ist eine wunderbare Beziehung entstanden. Wären die Ohren ein Telefon und ich hätte sie angerufen, hätte ich mich strafbar gemacht. Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung sind nämlich verboten. Selbst wenn sie mir ihre Telefonnummer freiwillig gegeben hätte, dürfte ich das nicht als Einwilligung interpretieren. So steht es im Gesetz. Lesen Sie mehr...
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